Quellensteuer zurückfordern — bis CHF 100’000 und mehr

Wer auswandert und seine Pensionskasse bezieht, kann die Schweizer Quellensteuer oft vollständig zurückfordern. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.

Viele verschenken tausende Franken — unwissend

Wer sein Pensionskassen-Kapital als Thailand-Auswanderer bezieht, zahlt zunächst Quellensteuer an den Kanton der Vorsorgeeinrichtung — zwischen 4.8% und 14.3%. Bei CHF 500’000 sind das bis zu CHF 71’500. Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Thailand sieht jedoch vor, dass dieses Geld zurückgefordert werden kann. Nur: Die wenigsten wissen, wie — und die thailändischen Behörden machen es nicht leicht.

So holen wir Ihre Quellensteuer zurück

1. Bedarf klären

Wir prüfen Ihre individuelle Situation — Vorsorgeart, Kanton, Timing und Dokumente.

2. Antrag erstellen

Wir erstellen das vollständige Dossier, beschaffen Bestätigungen in Thailand und reichen alles ein.

3. Rückerstattung erhalten

Nach 1–6 Monaten erfolgt die Auszahlung direkt auf Ihr Konto.

Günstige Kantone

Der Kanton der Vorsorgeeinrichtung entscheidet massgeblich über die Höhe der Quellensteuer. Schwyz bleibt mit 4.8% die Nummer 1.

Teure Kantone

Wer in einem dieser Kantone das Kapital bezieht, zahlt deutlich mehr. Ein Transfer vor dem Bezug kann sich lohnen.

Verschenken Sie nicht Ihr Geld

Wir berechnen kostenlos Ihr Rückforderungspotenzial und begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der Dokumentenbeschaffung in Thailand bis zur Auszahlung auf Ihr Konto.