So funktioniert die Quellensteuer-Rückforderung
In vier klaren Schritten von der Prüfung bis zur Auszahlung. Wir übernehmen den gesamten Prozess — Sie müssen sich um nichts kümmern.
1. Bedarf klären
Wir prüfen zuerst, ob eine Rückforderung in Ihrem Fall möglich ist: Ist Ihre Vorsorgeeinrichtung privatrechtlich organisiert? Haben Sie Wohnsitz in einem DBA-Land wie Thailand? Liegt der Kapitalbezug innerhalb der 3-Jahres-Frist? Welche Dokumente werden benötigt?
- Privatrechtliche vs. öffentlich-rechtliche Vorsorge klären
- DBA-Situation prüfen (z.B. DBA Schweiz-Thailand)
- Fristen einhalten (3 Jahre ab Steuererhebung)
- Bei öffentlich-rechtlich: Transfer-Optionen prüfen
2. Dokumente beschaffen
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Sowohl die Schweizer als auch die thailändischen Steuerbehörden legen die Bedingungen für eine Steuererstattung sehr hoch. Nach 16+ Jahren Erfahrung kennen wir aber in den meisten Fällen einen gangbaren erfolgreichen Weg.
- Dokumente und Formulare von Schweizer und thailändischen Behörden beschaffen.
3. Antrag einreichen
Jeder Kanton hat seine Eigenheiten. Wir kennen diese und wissen damit umzugehen. Wir füllen alle Anträge korrekt aus, reichen das vollständige Dossier ein und kommunizieren mit den Behörden in der Schweiz und in Thailand.
- Korrekte Ausfüllung der Formulare
- Einreichung über die offiziellen Kanäle
- Direkte Kommunikation mit Steuerbehörden
- Nachverfolgung bei Verzögerungen
4. Rückerstattung erhalten
Je nach Kanton dauert die Bearbeitung 1–6 Monate. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto — in der Schweiz oder in Thailand.
- Typische Bearbeitungszeit: 1–6 Monate
- Auszahlung direkt auf Ihr Konto
- Wir informieren Sie über jeden Fortschritt
- Bei Komplikationen: wir kümmern uns
Das macht uns besonders: Erfahrung in Thailand
Viele thailändische Revenue Offices weigern sich, das Schweizer Rückforderungsformular zu bearbeiten. SwissThaiPro hat in 16+ Jahren viele dieser alternativen Wege gesehen: provinzspezifische Besonderheiten, gangbare Nachweise, geschickte Kommunikation wenn Behörden «Geht nicht!» sagen.