Thailand — DBA und Quellensteuer im Detail

Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Thailand regelt, wie Pensionskassen-Bezüge besteuert werden. Die Details entscheiden über Ihr Geld.

DBA Schweiz–Thailand: Das Wesentliche

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand regelt, welcher Staat Einkünfte aus welchen Quellen besteuern darf. Für Pensionskassen-Bezüge ist Art. 17 relevant: Er weist das Besteuerungsrecht grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu — also Thailand, wenn Sie dort wohnen.

Die Schweiz erhebt jedoch eine Quellensteuer direkt bei der Vorsorgeeinrichtung. Diese kann innerhalb von 3 Jahren zurückgefordert werden, wenn Sie den Wohnsitz in Thailand nachweisen.

Privatrechtlich vs. öffentlich-rechtlich

Der entscheidende Unterschied — er kann tausende Franken ausmachen.

Privatrechtlich

Rückforderung möglich

Firmeneigene Pensionskassen, Sammelstiftungen, Freizügigkeitsstiftungen (z.B. finpension, VZ, Swisscanto). Das DBA Art. 17 greift voll — Thailand hat das Besteuerungsrecht, die Schweizer Quellensteuer wird zurückerstattet.

Öffentlich-rechtlich

Keine Rückforderung

Publica (Bund), SBB-Pensionskasse, BVK (Kanton Zürich), andere kantonale und kommunale Beamtenkassen. DBA Art. 18: Die Schweiz behält das Besteuerungsrecht.Strategie: Gerne beraten wir Sie auch in diesem Fall (vor dem Bezug des Kapitals), wie Sie einen Teil der Quellensteuer sparen können.

Säule 3a
Die Säule 3a ist bei Auswanderung nach Thailand nicht rückforderbar. Wählen Sie daher einen 3a-Anbieter mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton (z.B. Schwyz).

Neue Steuerregeln Thailand seit 2024

Seit 01.01.2024 gilt in Thailand die sogenannte Remittance-Besteuerung: Ausländische Einkünfte sind steuerpflichtig, wenn sie nach Thailand eingeführt werden und die Person mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand lebt.

Für Schweizer Pensionskassen-Bezüge bedeutet das: Eine gute Planung kann die thailändische Steuerbelastung erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.

Weitere Informationen zu den Steuern in Thailand finden Sie auf unserer Partnerwebseite www.steuernthailand.com.

Provinz-Besonderheiten: Jede Provinz in Thailand hat eigene Anforderungen. Viele kleinere Revenue Offices lehnen die CH-Formulare kategorisch ab. SwissThaiPro kennt nach 16+ Jahren für viele Provinzen funktionierende Alternativen.